Thema
Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Datum / Zeit
14.03.2023 17:15
Zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten müssen von den Arbeitgeberinnen alle Massnahmen getroffen werden, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (Art. 82 Unfallversicherungsgesetz, UVG).
Was Art. 82 UVG für Unternehmen bedeutet und wie diese Vorgabe einfach, effektiv und rechtlich konform umgesetzt werden kann, wird an dieser VZH-Information erläutert. Es referiert Matthias Kunz, Geschäftsführer der Firma Qualitätswerk GmbH und Sicherheitsspezialist. Die Qualitätswerk GmbH berät, unterstützt und begleitet Unternehmen in der Schweiz, mit dem Ziel, die rechtlichen Vorgaben zum Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz umzusetzen sowie Berufsunfälle und Berufskrankheiten präventiv zu verhindern.